Montag, 13. April 2009

Englische Internate sind steuerlich absetzbar

Die gute Nachricht zuerst - englische Internate werden genauso behandelt wie deutsche Internate. Europa macht das möglich. Denn Schulen müssen laut höchstrichterliche Entscheidung in Europa gleich behandelt werden.

Das bedeutet, dass Privatschulen, die NICHT innerhalb der EU liegen, keinen Steuervorteil haben.

Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Anders als in einigen Anzeigen-Sonderveröffentlichungen suggeriert wird, gelten ab 2009 für englische Internate wie für deutsche Privatschulen die gleichen Obergrenzen. Mehr als 10.000 Euro können pro Jahr nicht angesetzt werden. Aber damit kann man immerhin mehr als ein Term locker steuerlich geltend machen.