Bislang konnten deutsche Eltern nur das Schulgeld deutscher Schulen von der Steuer absetzen. Eltern mit Kindern in der EU, besonders in einem Internat in England, wurden daher benachteiligt.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Schulgeld von Schulen auch aus der EU steuerlich geltend gemacht werden darf (Az.: C-76/05 und C-318/05). Damit wurde eine lang erwartete Entscheidung im Sinn der deutschen Eltern getroffen.
Das bedeutet, dass englische Internate steuerlich wie der Besuch eines deutschen Internats behandelt wird. Eltern, deren Steuererklärung für 2005 und 2006 noch offen sind, können daher die entsprechenden Kosten geltend machen.
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Montag, 17. September 2007
Englische Internate: Schulgeld von der Steuer absetzbar
um 17.9.07
Labels: EU-Gerichtshof, Steuerliche Absetzbarkeit, Steuern